Auf öffentliche Übernahmeangebote aus §§ 29 ff. WpÜG bzw. Pflichtangebote nach §§ 35 ff. WpHG folgen häufig weitere kompensationspflichtige Strukturmaßnahmen. Dabei handelt es sich vor allem um die in § 1 SpruchG genannten Strukturmaßnahmen: Diese Strukturmaßnahmen sehen ein Spruchverfahren zur Überprüfung der angebotenen Abfindung oder Ausgleichszahlung (Garantiedividende) vor, § 1 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG). Keine Kompensation und … Strukturmaßnahmen weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden